AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 17.05.2018)

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Tätigkeiten des Weingut Heinz Pfaffmann, 1616 Pfaffmann, Hauptstrasse 19-25, D-76833 Walsheim (nachfolgend: Weingut Pfaffmann). Sie werden Bestandteil der Verträge mit sämtlichen Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Soweit die Bedingungen Regelungen für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB) beinhalten, gelten diese nur gegenüber dem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen, wenn diese bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit dem Weingut Pfaffmann in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Lieferungen und Dienstleistungen des Weingutes Pfaffmann, an Käufer und Leistungsempfänger (Unternehmer und Verbraucher), sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind, z. B. bei Mitwirkung eines Weinkommissionärs oder einer Agentur –, die nachstehenden Bedingungen maßgebend, sowie die gesonderten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

1.2 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge im Wege des Fernabsatzes (§ 312 b ff. BGB), die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie bspw. Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Brief oder sonstigen Telediensten abgeschlossen werden.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von den nachfolgenden abweichen bzw. diesen entgegenstehen, werden nicht Bestandteil des Vertrages.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote des Weingut Pfaffmann ergeben sich aus den jeweils aktuell gültigen Preislisten und sind unverbindlich. Die Annahme des Kaufangebotes des Bestellers wird erst durch die Annahme der Bestellung bzw. durch die Auslieferung der Bestellung erklärt. Die Eingangsbestätigung über eine Bestellung stellt keine Annahmeerklärung dar.

2.2 Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens des Weingutes Pfaffmann maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

3. Lieferung

3.1 Für die Lieferung und Dienstleistungen gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Weingutes Pfaffmann

3.2 Das Weingut Pfaffmann ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen bzw. Teildienstleistungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer bzw. Leistungsempfänger innerhalb angemessener Frist abzurufen.

3.3 Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegungen, Streik, extreme Witterungsverhältnisse (z.B. Hitze, Hagel, Frost und Frostgefahr) oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten des Weingutes Pfaffmann – unmöglich oder im Sinne des § 275 Abs. 2 BGB übermäßig erschwert, so wird das Weingut Pfaffmann für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht bzw. Dienstleistung frei. Dies berechtigt das Weingut Pfaffmann auch, vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist

3.4 Transportkostenerhöhungen und Tarifänderungen können von dem Weingut Pfaffmann dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

3.5 Der Versand – auch innerhalb desselben Versandortes – erfolgt auf Kosten des Käufers. Bei Versand an einen Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Das Weingut Pfaffmann wählt die Versendungsart nach freiem Ermessen, sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat.

3.6 Bei Kauf nach Probe gelten die von dem Weingut Pfaffmann gestellten Proben als Warenmuster. Die Lieferung erfolgt so lange der Vorrat reicht. Bei ausverkauften Sorten kann das Weingut Pfaffmann gleichartigen und gleichwertigen Wein als Ersatz liefern, sofern der Käufer dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat und es ihm zumutbar ist.

3.7 Alle Lieferungen erfolgen an die vom Käufer angegebene Adresse. Fehlt die Adressenangabe, dann gilt der Kaufvertrag durch die Lieferung an die Hauptniederlassung des Käufers als erfüllt.

4.Verpackung

Die Lieferung von Flaschenwein erfolgt in handelsüblicher Verpackung.

Die Wein- und Sektflaschen können an allen dafür vorgesehenen Sammelstellen entsorgt werden (Duales System). Leihverpackungen sind vom Käufer zu entleeren und unverzüglich in einwandfreiem Zustand zurückzugeben – vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.

5. Mängelrügen des Unternehmers

5.1 Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.

Das Weingut Pfaffmann haftet für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern außer in den Fällen des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB ein Jahr.

5.2 Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB.

6. Kontrolle der Abrechnung

Von dem Weingut Pfaffmann erstellte Abrechnungen sind dem Unternehmer unverzüglich auf Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu überprüfen Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind dem Weingut Pfaffmann binnen 14 Tagen ab Zugang der Abrechnung schriftlich mitzuteilen. Sollte das Weingut Pfaffmann binnen der 14tägigen Frist keine Mitteilung des Unternehmers erhalten, ist der von dem Weingut Pfaffmann ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Unternehmer dem Weingut Pfaffmann nach den gesetzlichen Pflichten zum Schadenersatz verpflichtet.

7. Zahlung

7.1 Für die Zahlung gelten die gesonderten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Weingutes Pfaffmann.

7.2 Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei dem Weingut Pfaffmann, sondern erst seine vorbehaltlose Gutschrift als Erfüllung.

7.3 Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von dem Weingut Pfaffmann nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben.

7.4 Im Falle einer Zahlung im SEPA-Basis- oder Firmenlastschriftverfahren benachrichtigt das Weingut Pfaffmann den Käufer bei einmaliger SEPA-Lastschrift und bei jeder SEPA-Dauerlastschrift mit wechselnden Beträgen spätestens einen Werktag vor Lastschrifteinzug über diesen. Bei erstmaliger SEPA-Dauerlastschrift mit gleichbleibenden Beträgen benachrichtigt das Weingut Pfaffmann den Käufer spätestens einen Werktag vor der ersten Lastschrift über den ersten Lastschrifteinzug und die Folgeinzüge.

8. Leistungsstörungen

8.1 Der Kaufpreis wird ohne Mahnung sofort fällig, wenn der Käufer die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Käufer bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht.

8.2 Bei Abnahmeverzug des Käufers kann das Weingut Pfaffmann die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei sich oder einem Dritten lagern oder in einer ihr geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf.

8.3 Das Weingut Pfaffmann kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen oder von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Käufers oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Weingutes Pfaffmann. Gegenüber Unternehmen gilt dies auch für alle Forderungen, die das Weingut Pfaffmann aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen hat oder künftig erwirbt. Das Weingut Pfaffmann ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere wenn der Käufer mit der Zahlung im Verzug ist, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

10Hinweis zum Jugendschutz

Gemäß dem Jugendschutzgesetz geben wir keinen Wein an Jugendliche unter 16 Jahren ab. Branntweine werden nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben. Der Käufer bestätigt mit Abgabe der Bestellung, dass er das erforderliche Lebensalter nach dem Jugendschutzgesetz aufweist.

11. Haftung

11.1 Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche die aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstanden sind.

11.2 Schadenersatzansprüche wegen Fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

11.3 Soweit die Haftung durch die vorliegenden Geschäftsbedingungen oder aufgrund gesetzlicher Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Weingutes Pfaffmann.

11.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für alle Verträge mit dem Weingut Pfaffmann ist der Sitz des Weinguts in Walsheim (Pfalz).

12.2 Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer, dem Unternehmer und des Weingutes Pfaffmann, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

12.3 Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Weinguts Pfaffmann in Walsheim (Pfalz).

13. Rücksendekosten im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern

Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

14. Wertersatzpflicht im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern

Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufrechts Wertersatz zu leisten, soweit der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.

15. Verbraucherstreitbeilegung

Das Weingut Pfaffmann nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.